Sehr geehrte Eltern,
am 22. April 2021 wurde das 4. Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite beschlossen, welches ab 23. April 2021 in Kraft tritt. Die rechtlichen Vorgaben des Bundesgesetzes untersagen für Einrichtungen der Kindertagesbetreuung ab einer Inzidenz von 165/100.000 Einwohnern an 3 aufeinander folgenden Tagen den Betrieb. Aufgrund dessen müssen ab dem 26. April 2021 alle Kindertageseinrichtungen geschlossen werden.
Bei geschlossenen Einrichtungen wird für Kinder bestimmter Personen- und Berufsgruppen eine Notbetreuung eingerichtet. Eine Übersicht über diese Personen- und Berufsgruppen finden Sie hier. Die Eltern der Kinder, welche die Notbetreuung in Anspruch nehmen können, müssen hierzu das Formblatt zum Nachweis der beruflichen Tätigkeit für die Notbetreuung von Ihrem Arbeitgeber bestätigen lassen.
Die in den Einrichtungen bereits vorliegenden Formulare zur Anspruchsberechtigung auf Notbetreuung behalten ihre Gültigkeit unter der Voraussetzung, dass die Angaben weiterhin korrekt sind.
Abschließend weisen wir noch darauf hin, dass es auch in der Zeit der Notbetreuung aufgrund ggf. auftretender Infektionen und daraus resultierender Quarantänen zu weiteren Einschränkungen kommen kann.
Sollten uns weitere Informationen zur Verfügung stehen, werden wir Sie an dieser Stelle informieren.