Liebe Eltern,
Sie haben sicher ebenso erleichtert wie wir die aktuelle Änderung der Allgemeinverfügung zur Wiederaufnahme des Regelbetriebes in Krippen und Kindergärten sowie der Kindertagespflege aufgenommen. Demnach können die o.g. Einrichtungen ab dem 29.06.2020 wieder uneingeschränkt öffnen. Die Rückkehr zum Normalbetrieb ist allerdings weiterhin an die Einhaltung von Corona-Schutzmaßnahmen geknüpft, die wir mit der Bitte um Einhaltung hiermit bekannt geben.
1. Gesundheitsbestätigung
Die tägliche schriftliche Gesundheitsbestätigung ist weiterhin Voraussetzung für die Betreuung Ihres Kindes in der KITA. Bitte denken Sie an diese tägliche Dokumentationspflicht.
2. Bring- und Abholsituationen
Der Regelbetrieb macht das Betreten der Einrichtungen durch die Eltern wieder möglich. Wir bitten Sie aber darum, den Aufenthalt in der Einrichtung auf ein für die Bring- und Abholsituation erforderliches Minimum zu begrenzen. Damit sollen Infektionsgefährdungen durch Personenstaus in den Garderoben und Gängen vermieden werden. Bitte halten Sie eigenverantwortlich den Mindestabstand von 1,50m zu anderen Personen ein. Das Betreten von Gruppen- und Waschräumen ist mit Ausnahme der Phasen der Eingewöhnung nicht gestattet.
3. Mund- und Nasenschutz
Während des Aufenthaltes in der Kindertageseinrichtung ist grundsätzlich eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Das Personal und die betreuten Kinder sind davon ausgenommen.
4. Dokumentationspflichten
Personen, die sich länger als 15 Minuten in der Einrichtung aufhalten, werden zur Nachverfolgung möglicher Infektionsketten namentlich erfasst. Dies wäre für Sie bei der Durchführung von Elternabenden, Entwicklungsgesprächen und während der Eingewöhnung notwendig.
5. Hortbetreuung
Aufgrund der anhaltenden Einschränkungen des Schulbetriebes ist die Erweiterung von Öffnungszeiten in unseren Horten nur punktuell und in Abhängigkeit der geltenden Regelungen in den Schulen möglich. Die Leiter informieren Sie gern über die Gegebenheiten am jeweiligen Standort.
Liebe Eltern, sollten sich weitere Änderungen ergeben, werden wir Ihnen diese schnellstmöglich bekannt gegeben. Wir verweisen in diesem Zusammenhang nochmals auf die Veröffentlichungen auf unserer Homepage www.awo-bautzen.de.
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