Zum 31.08.2020 gilt bis auf weiteres die neue Allgemeinverfügung zum Betrieb von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung. Die Einhaltung der hierin enthaltenen Regelungen, Hinweise und Pflichten steckt sowohl für für Sie als Eltern als auch für unsere Mitarbeiter*innen den aktuellen Rahmen, in dem wir uns mit der nötigen Verantwortung jedes Einzelnen in den kommenden Wochen und Monaten gemeinsam begegnen. Die folgenden Punkte sind daher für den langfristigen Betrieb unserer Einrichtungen während der Corona-Pandemie zwingend einzuhalten:
1. Versicherung der Kenntnisnahme
Personensorgeberechtigte müssen gegenüber der von ihrem Kind besuchten Einrichtung eine unterzeichnete Versicherung der Kenntnisnahme der Betretungsverbote sowie der Infektionsschutzmaßnahmen nach dieser Allgemeinverfügung abgeben. Wird die schriftliche Versicherung nicht vorgelegt, ist dem betreuten Kind ab dem 8. September 2020 der Zutritt zur Einrichtung nicht gestattet, bis sie nachgereicht wird.
2. Gesundheitsbestätigung
Die tägliche schriftliche Gesundheitsbestätigung ist weiterhin Voraussetzung für die Betreuung Ihres Kindes in der KITA und in der Kindertagespflege. Das Formular verbleibt nach Einsichtnahme bei der vorlegenden Person.
3. Mund- und Nasenschutz
Es besteht die Pflicht, während des Aufenthaltes in der Kindertageseinrichtung eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Das Personal und die betreuten Kinder sind davon ausgenommen.
4. Bring- und Abholsituationen
Wir bitten Sie darum, den Aufenthalt in der Einrichtung auf ein für die Bring- und Abholsituation erforderliches Minimum zu begrenzen. Damit sollen Infektionsgefährdungen durch Personenstaus in den Garderoben und Gängen vermieden werden. Bitte halten Sie eigenverantwortlich den Mindestabstand von 1,50 m zu anderen Personen ein. Das Betreten von Gruppen- und Waschräumen ist mit Ausnahme der Phasen der Eingewöhnung nicht gestattet.
5. weitere Dokumentationspflichten
Personen, die sich länger als 15 Minuten in der Einrichtung aufhalten, werden zur Nachverfolgung möglicher Infektionsketten namentlich erfasst. Dies wäre für Sie bei der Durchführung von Elternabenden, Entwicklungsgesprächen und während der Eingewöhnung notwendig.