Sachsens Staatsregierung und die Kommunalen Spitzenverbände haben sich am 20. März 2020 zur Erstattung von Kitagebühren verständigt.
1. Für den Zeitraum der Schließung von Kindertageseinrichtungen, Orten der Kindertagespflege und Horten werden keine Elternbeiträge erhoben.
2. Bis zu einer gesetzlichen Regelung werden die Städte und Gemeinden in die Vorfinanzierung gehen. Die Kosten belaufen sich auf rund 28,3 Millionen Euro.
3. Der Freistaat wird die kommunalen Belastungen durch eine zentrale Finanzierungsregelung kompensieren.
4. Landkreise, Städte und Gemeinden sowie die Staatsregierung sind sich darin einig, die Gespräche fortzuführen, um die enormen Herausforderungen gemeinsam und solidarisch zu meistern.
Sobald uns genauere Informationen zur Umsetzung vorliegen, werden wir Sie an dieser Stelle darüber in Kenntnis setzen.