Im Zusammenhang mit der gestern durch das Land Sachsen verfügten Einstellung der KITA-Betreuung ab 18. März 2020 (ausgenommen der Notbetreuung), erreichen uns aktuell vermehrt Nachfragen zur Auswirkungen dieser Situation auf die Erhebung der Elternbeiträge. Als Träger von Kindertages- und Kindertagespflegeeinrichtungen an 29 Standorten im Landkreis Bautzen möchten wir Sie hierzu zentral zum gegenwärtigen Sachstand informieren.
Grundsätzlich gilt: Die Finanzierung der Kita-Gebühren erfolgt über mehrere Ebenen, so dass die durch den KITA-Betrieb entstehenden Kosten durch das Land Sachsen, die Kommune (Gemeinde oder Stadt und ggf. den Landkreis) sowie durch Sie, also in der Regel die Eltern, getragen werden. Jede Änderung, Anpassung oder der Verzicht der Erhebung von KITA-Gebühren muss demnach mit den vorgenannten Ansprechpartnern abgestimmt und vereinbart werden.
Das heißt, dass die entstandenen/entstehenden Kosten für den laufenden Monat März 2020 (Elternbeitrag März 2020 und Essensbeitrag Februar 2020) wie gewohnt zur Abrechnung kommen und Ihnen in Rechnung gestellt werden.
Für die Elternbeiträge des Monats April 2020 können wir aktuell allerdings noch keine Aussage treffen. Hierfür stehen wir in Kontakt mit dem Sächsischen Staatsministerium für Kultus, um gegebenenfalls eine zentrale Lösung zu erreichen.
Aus diesem Grund bitten wir Sie von Rückfragen zu diesem Thema bis auf Weiteres abzusehen.
Vielen Dank für ihr Verständnis!