Betreuungshilfe für straffällig gewordene Jugendliche & Heranwachsende

Neue Perspektiven entwickeln

Die Betreuungsweisung ist ein zeitlich begrenztes Angebot der ambulanten Erziehungshilfe nach § 30 SGB VIII. Es richtet sich an Jugendliche/Heranwachsende bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, die straffällig in Erscheinung getreten sind. Der Betreuungshelfer wird auf Anregung der Jugendgerichtshilfe (JGH) und nach richterlicher Weisung tätig. Eine solche Einzelbetreuung ist für Betroffene ausgelegt, bei denen ein Zusammenhang zwischen Straffälligkeit und individueller Lebenssituation erkennbar ist. Ein Betreuungshelfer realisiert ebenfalls die durchgehende Betreuung während der Verbüßung einer Haftstrafe und unterstützt die Wiedereingliederung in die Gesellschaft nach der Entlassung. Zudem organisiert der Betreuungshelfer die Vermittlung zur Ableistung gemeinnütziger Arbeitsstunden. Er berät bei der individuellen Auswahl geeigneter Einsatzstellen und kontrolliert die Erfüllung von Weisungen und Fristen. In der Betreuungshilfe werden für Jugendliche oder Heranwachsende unterschiedliche Schwerpunkte gesetzt.

Die Arbeit mit Jugendlichen bezieht sich besonders auf Straftataufarbeitung und Vermeidung weiterer Delinquenz, Förderung des familiären Umfelds und seiner Erziehungsbedingungen sowie der gemeinsamen Entwicklung von schulischen bzw. beruflichen Perspektiven. Dabei stehen auch Persönlichkeitsstabilisierung, die Aufarbeitung von Suchtproblemen sowie eine passende Freizeitgestaltung zu den Aufgaben bzw. Inhalten. Die Arbeit mit Heranwachsenden orientiert sich verstärkt auf die Erarbeitung von Strategien zur Konfliktbewältigung, die Aufarbeitung von Suchtproblemen sowie die Vorbereitung und Begleitung in eine autonome Lebensgestaltung. In diesem Kontext stehen auch die Stabilisierung der Persönlichkeit wie der finanziellen Situation, die Entwicklung und Festigung einer beruflichen Perspektive sowie ebenfalls die Vermeidung weiterer Delinquenz und eine individuelle Straftataufarbeitung im Fokus.

Unsere Schwerpunkte und Methoden

Betreuungsweisung

  • Vermeidung weiterer/erneuter Straffälligkeit
  • Förderung der Selbständigkeit/Persönlichkeit

Durchgehende Betreuung während der Verbüßung einer Haftstrafe

  • Aufrechterhalten bzw. fördern der sozialen Kontakte
  • Unterstützung bei der Wiedereingliederung nach der Entlassung
  • Möglichkeit der Nachbetreuung (Betreuungsweisung)

Vermittlung gemeinnütziger Arbeitsstunden

  • Organisation der Vermittlung in Zusammenarbeit mit Einsatzstellen
  • Erstellen von Unterlagen für die Ableistung, Kontrolle der Einhaltung der Fristen
  • Ansprechpartner für Jugendliche und Einsatzstellen bei  Problemen

Methodisch kommen folgende Elemente der sozialen Einzelfallhilfe zum Einsatz

  • Anwendung von Gesprächsführungsmodellen (Klientenzentriert bzw. motivierend)
  • Umsetzung der Betreuung auf Grundlage einer lösungsorientierten Haltung
  • Ressourcen- und Netzwerkanalyse
  • Biografie- und Elternarbeit

Kontakt

Sozialpädagogische Familienhilfe/ Erziehungsbeistandschaft/Betreuungshilfe
Löbauer Straße 48, 02625 Bautzen

Leiterin des Teams

Alin Grohmann
Leiterin der Sozialpädagogischen Familienhilfe/ Erziehungsbeistandschaft/ Betreuungshilfe/ begleiteter Umgang
Systemische Familientherapeutin (isft)
Suchttherapeutin (HIGW)
Approbation als Kinder – und Jugendpsychotherapeutin

Tel: 03591 32 61 130
Fax: 03591 32 61 138
E-Mail: alin.grohmann@awo-bautzen.de

Fanny Anders (zurzeit nicht im Dienst)
Bachelor Pädagoge
Tel: 03591 32 61 126
Fax: 03591 32 61 138
E-Mail: fanny.anders@awo-bautzen.de

Heike Heine
Bachlor of Arts Soziale Arbeit
Tel: 03591 32 61 132
E-Mail: heike.heine@awo-bautzen.de

Vermittlung gemeinnütziger Arbeitsstunden

Fanny Anders (zurzeit nicht im Dienst) 
Bachelor Pädagoge
Tel: 03591 32 61 126
Fax: 03591 32 61 138
E-Mail: fanny.anders@awo-bautzen.de
Vertretung: Alin Grohmann (Kontaktdaten siehe oben)

Heike Heine
Bachlor of Arts Soziale Arbeit
Tel: 03591 32 61 132
E-Mail: heike.heine@awo-bautzen.de

 Sprechzeiten

Montag 10:00–12:00 Uhr und 13:00–16:00 Uhr
Donnerstag 13:00–15:00 Uhr sowie nach Vereinbarung

Am Montag, den 30. Dezember 2024, findet keine Vermittlung von Arbeitsstunden statt.