Beratung bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung

Wir bieten für andere Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie für weitere Kooperationspartner psychosoziale Fallberatungen bei vermuteter und tatsächlicher Kindeswohlgefährdung nach § 8a SGBVIII durch eine Insoweit Erfahrende Fachkraft (ISOFAK) an. Dabei wird der Frage nach dem Vorliegen einer Kindeswohlgefährdung nachgegangen und es werden gemeinsam weitere Handlungsschritte erarbeitet.

Kontakt

Erziehungs- und Familienberatungsstelle Kamenz
Macherstraße 5, 01917 Kamenz

Katrin Förster
Leiterin

Tel: 03578 30 80 75
Fax: 03578 77 45 76
E-Mail: ezbkamenz@awo-bautzen.de