Liebe Eltern,
an dieser Stelle haben wir des Öfteren über die aktuellen Entwicklungen im Rahmen der Elternbeitragserhebung während der Coronapandemie berichtet. Da sich jede Erstattung/Verringerung des Elternbeitrages ihres/r Kindes/r direkt auf die kommunalen Ausgaben auswirkt, war es notwendig, mit jeder Kommune in Abstimmung zur Verfahrensweise zu treten. Diese Abstimmung ist nun beendet. Wir sind froh, dass wir uns auf eine weitestgehend einheitliche und für alle Seiten faire Vorgehensweise einigen konnten. Diese sieht, ausgenommen der Kindertageseinrichtungen der Stadt Bautzen, wie folgt aus:
Kita / Hort Klassen 1 – 3
- Für Eltern, die im Zeitraum vom 18.03.2020 – 17.05.2020 keine Notbetreuung in Anspruch genommen haben, setzt die reguläre Beitragspflicht erst im Juni 2020 ein, da die Beiträge für den Zeitraum 18.05.2020 bis 29.05.2020 mit dem „Guthaben“ aus dem Zeitraum 18.03.2020 – 31.03.2020 ausgeglichen sind. In diesen Fällen werden wir den Beitrag für Juni 2020 zu den bekannten Terminen abbuchen/in Rechnung stellen.
- Für Eltern, die im Zeitraum vom 18.03.2020 bis 17.04.2020 die Notbetreuung in Anspruch genommen haben, werden keine Elternbeiträge erhoben.
- Für Eltern, die im Zeitraum vom 18.04.2020 bis 17.05.2020 die Notbetreuung in Anspruch genommen haben, werden Elternbeiträge entsprechend der Anwesenheitstage des Kindes berechnet. Diese Elternbeiträge werden rückwirkend erhoben und mit einer gesonderten Abbuchung im Zeitraum vom 24.06.2020 bis 30.06.2020 eingezogen/in Rechnung gestellt.
- Der Elternbeitrag für Juni 2020 wird wieder zu den bekannten Terminen abgebucht/in Rechnung gestellt.
Kindertagespflege und Hort Klasse 4
- Im Zeitraum der Notbetreuung vom 18.04.2020 bis 30.04.2020 erfolgt die Erhebung der Elternbeiträge entsprechend der tatsächlichen Inanspruchnahme. Demnach werden Elternbeiträge anhand der Anwesenheitstage des Kindes berechnet und erhoben. Diese Elternbeiträge werden rückwirkend erhoben und mit einer gesonderten Abbuchung im Zeitraum vom 24.06.2020 bis 30.06.2020 eingezogen/in Rechnung gestellt.
- Die Elternbeiträge für Mai 2020 werden unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme entsprechend der gültigen Betreuungsverträge eingezogen/in Rechnung gestellt.
Kita Stadt Bautzen
- Für Eltern, die im Zeitraum vom 18.03.2020 – 17.05.2020 keine Notbetreuung in Anspruch genommen haben, setzt die reguläre Beitragspflicht erst im Juni 2020 ein, da die Beiträge für den Zeitraum 18.05.2020 bis 29.05.2020 mit dem „Guthaben“ aus dem Zeitraum 18.03.2020 – 31.03.2020 ausgeglichen sind. In diesen Fällen werden wir den Beitrag für Juni 2020 zu den bekannten Terminen abbuchen/in Rechnung stellen.
- Für Eltern, die im Zeitraum vom 18.03.2020 bis 17.04.2020 die Notbetreuung in Anspruch genommen haben, werden keine Elternbeiträge erhoben.
- Für Eltern, die im Zeitraum vom 20.04.2020 bis 30.04.2020 die Notbetreuung in Anspruch genommen haben, werden jeweils die hälftigen Elternbeiträge berechnet. Diese Elternbeiträge werden rückwirkend erhoben und mit einer gesonderten Abbuchung im Zeitraum vom 24.06.2020 bis 30.06.2020 eingezogen/in Rechnung gestellt.
- Für Eltern, die im Zeitraum vom 01.05.2020 bis 15.05.2020 die Notbetreuung in Anspruch genommen haben, werden jeweils die hälftigen Elternbeiträge berechnet. Diese Elternbeiträge werden rückwirkend erhoben und mit einer gesonderten Abbuchung im Zeitraum vom 24.06.2020 bis 30.06.2020 eingezogen/in Rechnung gestellt.
- Der Elternbeitrag für Juni 2020 wird wieder zu den bekannten Terminen abgebucht/in Rechnung gestellt.