Für Eltern, die im Zeitraum vom 20.04.2020 bis 15.05.2020 die Notbetreuung in Anspruch genommen haben, werden Elternbeiträge erhoben. Die Details zur Berechnung des Elternbeitrages werden gegenwärtig gemeindespezifisch festgelegt. Diese Elternbeiträge werden rückwirkend erhoben und mit einer gesonderten Abbuchung bis zum Juli 2020 eingezogen/in Rechnung gestellt.
Den Beitrag für Juni 2020 (Elternbeitrag und Pauschale) werden wir zu den Ihnen bekannten Terminen abbuchen/in Rechnung stellen, so dass für Sie jederzeit die maximal mögliche Transparenz und Nachvollziehbarkeit in den Abbuchungen gewahrt bleibt.
Für Eltern, die keine Notbetreuung in Anspruch genommen haben, setzt die reguläre Beitragspflicht im Juni 2020 ein, da die Beiträge für den Zeitraum 18.05.2020 bis 29.05.2020 mit dem „Guthaben“ aus dem Zeitraum 18.03.2020 – 31.03.2020 ausgeglichen sind. Auch in diesen Fällen werden wir den Beitrag für Juni 2020 (Elternbeitrag und Pauschale) wieder zu den Ihnen bekannten Terminen abbuchen/in Rechnung stellen.