Für den Kita-Betrieb in Sachsen hat das Kabinett am 17. April 2020 eine neue Allgemeinverfügung des Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalts beschlossen. Danach bleiben Kindertageseinrichtungen und -pflegestellen weiterhin bis einschließlich 03. Mai 2020 geschlossen und sind nur für Kinder in der Notbetreuung zugänglich. Der Anspruch auf Notbetreuung von Kindern wurde erweitert. Die neue Regelung ist seit dem 18. April 2020 in Kraft getreten.
Die nun gültige Allgemeinverfügung sieht vor allem einen erweiterten Notbetreuungsanspruch gegenüber der zuvor geltenden Allgemeinverfügung vor. Alle Informationen entnehmen Sie daher bitte den nachstehend verlinkten Dokumenten:
Allgemeinverfügung vom 17.04.2020