Liebe Eltern,
entsprechend der zum 23. März 2020 veröffentlichten Allgemeinverfügung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) bitten wir Sie davon Kenntnis zu nehmen, dass bis einschließlich 17. April 2020 die Betreuungsangebote in den Kindertageseinrichtungen (inkl. Hort) und Kindertagespflegestellen eingestellt werden.
Das SMS sieht hierbei unter bestimmten Voraussetzungen eine Notbetreuung in dieser Zeit für die Kinder vor, deren beide Personensorgeberechtigte oder der allein sorgeberechtigte Elternteil einer beruflichen Tätigkeit in einem Bereich der kritischen Infrastruktur (gem. Anlage 1 der Allgemeinverfügung) nachgehen/nachgeht. Für diese Fälle ist das vom Arbeitgeber bestätigte Formular zur Erklärung des Bedarfs einer Notbetreuung in Kita und Schule (gem. Anlage 2 der Allgemeinverfügung) bei der Einrichtungsleitung einzureichen.
Bitte beachten Sie die genauen Ausführungen im nachstehenden Dokument: Allgemeinverfügung 23.03.2020 Corona Kita und Schulen.pdf